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BOS - Technik 

Vorkurs für die BOS !!

(Vgl. Vorkurs und Vorklasse)

Aufnahme
in den Vorkurs der Berufsoberschule
Der freiwillig zu besuchende halbjährige Vorkurs der Berufsoberschule dient zur Auffrischung von Kenntnissen und Fertigkeiten, die in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik durch den mittleren Schulabschluss erlangt wurden.
In den Vorkurs aufgenommen werden, wer sich im letzten Jahr der Berufsausbildung oder der Berufserfahrung befindet. (Alle Ausbildungsrichtungen!!!)
In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik werden in je 4 Stunden/Woche die Schüler auf die Anforderungen der BOS 12 vorbereitet!
Der Vorkurs beginnt im Februar in der 9. Kalenderwoche!
Der genaue Termin wird den angemeldeten Schülern mitgeteilt.

Anmeldung ist ab Januar im Sekretariat der BOS (Berufsschule) möglich!

Impressionen vom Natur - und - Technik - Tag (11.02.07)

Natur und Technik

... mehr vom Natur - und - Technik - Tag unter "Fachoberschule - Schüler"!


 

Wer 
kann an die Berufsoberschule in Kelheim gehen?

Aufnahme in die Vorklasse (Alle Fachrichtungen)

Zugangsvoraussetzungen:

1. Interessenten, die ihre Kenntnisse auf den für eine BOS erforderlichen Stand
    bringen wollen:
     - abgeschlossene Berufsausbildung
     - mittlerer Schulabschluss

2. Interessenten, die ihre Kenntnisse auf den für eine BOS erforderlichen Stand
    bringen wollen, und noch keinen mittleren Schulabschluss besitzen:

     - Aufnahmeprüfung in den Fächern D, E und M mit einem Notendurchschnitt von
       mindestens 3,7, wobei keine Note schlechter als 4 sein darf.

Hinweis: Die Vorklasse kann auch mit dem Ziel besucht werden, lediglich einen mittleren Schulabschluss zu erwerben, um damit seine beruflichen Chancen zu verbessern.

Aufnahmebedingungen für die Jahrgangsstufe 12 Technik:

Berufliche Vorbildung

Erforderlich ist eine der nachfolgenden Qualifikationen:

·      eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne des 
 Berufsausbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung,

·       eine schulische Berufsausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung,

·      eine bestandene Anstellungsprüfung in einer Laufbahn des mittleren oder   
 gehobenen technischen oder nichttechnischen Dienstes,

·      eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung

Die Zuordnung der Berufe zu der jeweiligen Ausbildungsrichtung können Sie 

hier überprüfen. (Berufe sind alphabetisch geordnet - Anfangsbuchstaben

anklicken!)

Schulische Vorbildung

Die notwendige schulische Vorbildung wird durch eines der nachfolgenden Zeugnisse zum  
mittleren Schulabschluss nachgewiesen:

Zum Beispiel:

-      das Abschlusszeugnis einer Realschule

-      das Abschlusszeugnis einer mindestens dreistufigen Wirtschaftsschule

-      das Zeugnis über den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss  ('Quabi')

-      das Zeugnis über den mittleren Schulabschluss der Berufsschule

-      das Zeugnis über den mittleren Schulabschluss der Berufsfachschule

-      die Oberstufenreife eines Gymnasiums oder das Zeugnis über die bestandene „Besondere Prüfung“

-      das Zeugnis der Fachschulreife einer bayerischen beruflichen Schule

-      das Zeugnis über den mittleren Schulabschluss einer bayerischen Hauptschule

Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 12 der Berufsoberschule setzt auch den Nachweis der Eignung für den Bildungsgang der BOS voraus.  Dies ist bei Vorliegen der Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,33 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss gegeben, wobei eine Note schlechter als 4 sein darf.  
 

Wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss keine Note im Fach Mathematik nachweist, muss sich in diesem Fach einer Feststellungsprüfung unterziehen, deren Note nicht schlechter als 4 sein darf.
Die Feststellungsprüfungen finden landeseinheitlich im Juli 2007 an der aufnehmenden Schule statt.

Probezeit

Die endgültige Aufnahme in die Berufsoberschule ist abhängig vom Bestehen der Probezeit, die bis zum 15. Dezember dauert. Wer in allen Fächern im Jahreszeugnis des Vorkurses oder der Vorklasse mindestens die Note 3 erzielt, unerliegt in der Jahrgangsstufe 12 nicht der Probezeit.

Was kann ich an der BOS im Landkreis Kelheim lernen?

Ausbildungsrichtung Technik

Stundentafel  Technik
Pflichtfächer:

Jahrgangsstufe

Vorklasse

12

13

Religionslehre/Ethik

1

1

1

Deutsch

7

5

5

Englisch

(9)

6

6

Geschichte

2

2

-

Sozialkunde

-

2

-

Geschichte/Sozialkunde

-

-

2

Mathematik

(9)

7

7

Physik

(6)

6

5

Chemie

(2)

2

2

Technologie/Informatik

-

3

5

Summe

36

34

33

Wie ist die Abschlussprüfung organisiert?

  • Abschlussprüfung für Schüler
    Die Schüler der Jahrgangsstufe 13 haben sich der Abschlussprüfung zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife zu unterziehen. Sie erstreckt sich in allen Ausbildungsrichtungen jeweils auf die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik sowie auf das für die jeweilige Ausbildungsrichtung spezifische Profilfach: Physik (Ausbildungsrichtung Technik), Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen (Ausbildungsrichtung Wirtschaft), Pädagogik/Psychologie (Ausbildungsrichtung Sozialwesen), Biologie (Ausbildungsrichtung Agrarwirtschaft).
    Mit dem Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache kann die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Der Nachweis kann erbracht werden durch
  • den mit mindestens ausreichendem Erfolg besuchten versetzungserheblichen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 allgemeinbildender Schulen oder
  • den mit mindestens ausreichendem Erfolg besuchten Unterricht im weiteren Pflichtfach der Berufsoberschule gemäß Stundentafel oder
  • die mit mindestens ausreichendem Erfolg abgelegte Ergänzungsprüfung an der Berufsoberschule oder
  • den Erwerb eines schulischen Zertifikats auf gleichem Niveau im Rahmen der beruflichen Bildung.

Die Schüler der Jahrgangsstufe 12 können freiwillig an der Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife teilnehmen. Sie erstreckt sich auf die gleichen Fächer wie bei der fachgebundenen Hochschulreife.

Welche Studienberechtigungen können erworben werden?

Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium aller Studiengänge an Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland.
Bewerber, die keine oder eine der gewählten Ausbildungsrichtung nicht entsprechende fachpraktische Ausbildung durchlaufen haben, müssen vor Studienbeginn an Fachhochschulen in Bayern eine mindestens sechswöchige auf die jeweilige Fachrichtung bezogene Vorpraxis nachweisen.
Bewerber für den Studiengang Pflegemanagement müssen vor Studienbeginn eine abgeschlossene Berufsausbildung als "Hebamme" bzw. "Entbindungspfleger" oder "Kinderkrankenschwester" bzw. "Kinderkrankenpfleger" oder "Krankenschwester" bzw. "Krankenpfleger" oder eine im Freistaat Bayern abgeschlossene Berufsausbildung als "Altenpflegerin" bzw. "Altenpfleger" oder "Heilerziehungspflegerin" bzw. "Heilerziehungspfleger" oder eine gleichwertige in einem anderen Land abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen.
Für gestalterische und international orientierte wirtschaftliche Studiengänge (sowie einzelne weitere) muss die besondere Befähigung zusätzlich in einer Eignungsprüfung nachgewiesen werden. Dies sind zurzeit die Studiengänge Medientechnik (FH Nürnberg), Architektur, Innenarchitektur, Europäische bzw. Internationale Betriebswirtschaft, Internationales Management und die Studiengänge der Ausbildungsrichtung Gestaltung (Fotodesign, Industrial-Design, Kommunikationsdesign, integriertes Produktdesign, Multimedia, Textil-Design). Von der Eignungsprüfung für den Fachhochschulstudiengang Innenarchitektur ist befreit, wer eine öffentliche oder staatlich anerkannte Berufsfachschule für Innenarchitektur mit der staatlichen Abschlussprüfung erfolgreich abgeschlossen hat.

Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt je nach Ausbildungsrichtung zu den untenstehenden Studiengängen an Hochschulen.

In Bayern richten sich diese Studienberechtigungen nach der Qualifikationsverordnung, in den anderen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25. November 1976 i.d.F. vom 5. Juni 1998. Die fachgebundene Hochschulreife schließt in Bayern auch die uneingeschränkte Fachhochschulreife ein.
Die durch den Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache erlangte allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Studiengänge an Hochschulen.

Wo gibt es Auskünfte zur Ausbildungsförderung?

Die Schüler erhalten eine vom Einkommen der Eltern unabhängige Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Die Anträge sind bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung bei den kreisfreien Städten oder den Landratsämtern zu stellen. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bereich die besuchte Berufsoberschule liegt.

Landratsamt Kelheim! Frau Mies Tel.: 09441-207 420

Anmeldung

Wann?   
       
Anmeldetermin für die BOS und FOS Kelheim:
M
o. 5. März bis Fr. 16 März 2012
Mo. bis Fr. jeweils 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag bis 18:00 Uhr

Wo?               

Für die BOS Kelheim: Jeweils montags bis freitags von 7:30 bis 15:00 Uhr (donnerstags bis 18:00 Uhr) an der

Staatliche Berufsoberschule Kelheim          
Schützenstr. 30       
93309 Kelheim
 
Telefon:   09441/29760              Telefax:            09441/297658
           

Was muss ich mitbringen?

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:   

·    der Anmeldebogen (in der Schule erhältlich) mit

·    Passbild

·    die notwendigen Zeugnisse, berufliche und schulische
Qualifikation
(Original und Kopie)

·    Abstammungsurkunde (Geburtsurkunde) (Original und Kopie)

·    ein lückenloser Lebenslauf

·    bei unterbrochenem Schulbesuch ein amtliches   Führungszeugnis


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