Vorkurs für die BOS !!
(Vgl. Vorkurs und Vorklasse)
Aufnahme in den Vorkurs der Berufsoberschule
Der freiwillig zu besuchende halbjährige Vorkurs der Berufsoberschule dient zur Auffrischung von Kenntnissen und Fertigkeiten, die in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik durch den mittleren Schulabschluss erlangt wurden.
In den Vorkurs aufgenommen werden, wer sich im letzten Jahr der Berufsausbildung oder der Berufserfahrung befindet. (Alle Ausbildungsrichtungen!!!)
In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik werden in je 4 Stunden/Woche die Schüler auf die Anforderungen der BOS 12 vorbereitet!
Der Vorkurs beginnt im Februar in der 9. Kalenderwoche!
Der genaue Termin wird den angemeldeten Schülern mitgeteilt.
Anmeldung ist ab Januar im Sekretariat der BOS (Berufsschule) möglich!
Impressionen vom Natur - und - Technik - Tag (11.02.07)

... mehr vom Natur - und - Technik - Tag unter "Fachoberschule - Schüler"!
Wer kann an die Berufsoberschule in Kelheim gehen?
Aufnahme in die Vorklasse
(Alle Fachrichtungen)
Zugangsvoraussetzungen:
1. Interessenten, die ihre Kenntnisse auf den für eine BOS
erforderlichen Stand
bringen wollen:
- abgeschlossene Berufsausbildung
- mittlerer Schulabschluss
2. Interessenten, die ihre Kenntnisse auf den für eine BOS
erforderlichen Stand
bringen wollen, und noch keinen mittleren
Schulabschluss besitzen:
- Aufnahmeprüfung in den Fächern D, E
und M mit einem Notendurchschnitt von
mindestens 3,7, wobei keine
Note schlechter als 4 sein darf.
Hinweis: Die Vorklasse kann auch mit dem Ziel besucht werden,
lediglich einen mittleren Schulabschluss zu erwerben, um damit
seine beruflichen Chancen zu verbessern.
Aufnahmebedingungen
für die Jahrgangsstufe 12 Technik:
Berufliche
Vorbildung
Erforderlich
ist eine der nachfolgenden Qualifikationen:
·
eine
Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne
des
Berufsausbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung,
·
eine
schulische Berufsausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung,
·
eine
bestandene Anstellungsprüfung in einer Laufbahn des mittleren
oder
gehobenen technischen oder nichttechnischen Dienstes,
·
eine
mindestens fünfjährige Berufserfahrung
Die
Zuordnung der Berufe zu der jeweiligen Ausbildungsrichtung können
Sie
hier
überprüfen. (Berufe
sind alphabetisch geordnet - Anfangsbuchstaben
anklicken!)
Schulische
Vorbildung
Die notwendige schulische Vorbildung wird durch eines der
nachfolgenden Zeugnisse zum mittleren
Schulabschluss nachgewiesen:
Zum
Beispiel:
-
das Abschlusszeugnis einer Realschule
-
das Abschlusszeugnis einer mindestens dreistufigen
Wirtschaftsschule
-
das Zeugnis über den qualifizierten beruflichen
Bildungsabschluss ('Quabi')
-
das Zeugnis über den mittleren Schulabschluss der
Berufsschule
-
das Zeugnis über den mittleren Schulabschluss der
Berufsfachschule
-
die Oberstufenreife eines Gymnasiums oder das Zeugnis über
die bestandene „Besondere Prüfung“
-
das Zeugnis der Fachschulreife einer bayerischen
beruflichen Schule
-
das Zeugnis über den mittleren Schulabschluss einer
bayerischen Hauptschule
Die
Aufnahme in die Jahrgangsstufe 12 der Berufsoberschule setzt auch
den Nachweis der Eignung für den Bildungsgang der BOS voraus.
Dies ist bei Vorliegen der Erlaubnis zum Vorrücken in die
Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder bei einem Notendurchschnitt
von mindestens 3,33 in den Fächern Deutsch, Englisch und
Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss gegeben,
wobei eine Note schlechter als 4 sein darf.
Wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss keine Note im
Fach Mathematik nachweist, muss sich in diesem Fach einer
Feststellungsprüfung unterziehen, deren Note nicht schlechter als
4 sein darf.
Die
Feststellungsprüfungen finden landeseinheitlich im Juli 2007 an
der aufnehmenden Schule statt.
Probezeit
Die
endgültige Aufnahme in die Berufsoberschule ist abhängig vom
Bestehen der Probezeit, die bis zum 15. Dezember dauert. Wer in
allen Fächern im Jahreszeugnis des Vorkurses oder der Vorklasse
mindestens die Note 3 erzielt, unerliegt in der Jahrgangsstufe 12
nicht der Probezeit.
Was
kann ich an der BOS im Landkreis Kelheim lernen?
Ausbildungsrichtung
Technik
Stundentafel
Technik
Pflichtfächer:
Jahrgangsstufe
|
Vorklasse
|
12
|
13
|
Religionslehre/Ethik
|
1
|
1
|
1
|
|
Deutsch
|
7
|
5
|
5
|
|
Englisch
|
(9)
|
6
|
6
|
|
Geschichte
|
2
|
2
|
-
|
|
Sozialkunde
|
-
|
2
|
-
|
|
Geschichte/Sozialkunde
|
-
|
-
|
2
|
|
Mathematik
|
(9)
|
7
|
7
|
|
Physik
|
(6)
|
6
|
5
|
|
Chemie
|
(2)
|
2
|
2
|
Technologie/Informatik
|
-
|
3
|
5
|
|
Summe
|
36
|
34
|
33
|
Wie
ist die Abschlussprüfung organisiert?
- Abschlussprüfung
für Schüler
Die Schüler der Jahrgangsstufe 13 haben sich der Abschlussprüfung
zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife zu unterziehen.
Sie erstreckt sich in allen Ausbildungsrichtungen jeweils auf
die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik sowie auf das für
die jeweilige Ausbildungsrichtung spezifische Profilfach:
Physik (Ausbildungsrichtung Technik), Betriebswirtschaftslehre
mit Rechnungswesen (Ausbildungsrichtung Wirtschaft), Pädagogik/Psychologie
(Ausbildungsrichtung Sozialwesen), Biologie
(Ausbildungsrichtung Agrarwirtschaft).
Mit dem Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten
Fremdsprache kann die allgemeine Hochschulreife erworben
werden. Der Nachweis kann erbracht werden durch
- den
mit mindestens ausreichendem Erfolg besuchten
versetzungserheblichen Unterricht in einer zweiten
Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 7 bis 10
allgemeinbildender Schulen oder
- den
mit mindestens ausreichendem Erfolg besuchten Unterricht im
weiteren Pflichtfach der Berufsoberschule gemäß Stundentafel
oder
- die
mit mindestens ausreichendem Erfolg abgelegte Ergänzungsprüfung
an der Berufsoberschule oder
- den
Erwerb eines schulischen Zertifikats auf gleichem Niveau im
Rahmen der beruflichen Bildung.
Die Schüler der
Jahrgangsstufe 12 können freiwillig an der Abschlussprüfung zum
Erwerb der Fachhochschulreife teilnehmen. Sie erstreckt sich auf
die gleichen Fächer wie bei der fachgebundenen Hochschulreife.
Welche
Studienberechtigungen können erworben werden?
Die
Fachhochschulreife berechtigt zum Studium aller Studiengänge an
Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland.
Bewerber, die keine oder eine der gewählten Ausbildungsrichtung
nicht entsprechende fachpraktische Ausbildung durchlaufen haben, müssen
vor Studienbeginn an Fachhochschulen in Bayern eine mindestens
sechswöchige auf die jeweilige Fachrichtung bezogene Vorpraxis
nachweisen.
Bewerber für den Studiengang Pflegemanagement müssen vor
Studienbeginn eine abgeschlossene Berufsausbildung als
"Hebamme" bzw. "Entbindungspfleger" oder
"Kinderkrankenschwester" bzw.
"Kinderkrankenpfleger" oder "Krankenschwester"
bzw. "Krankenpfleger" oder eine im Freistaat Bayern
abgeschlossene Berufsausbildung als "Altenpflegerin"
bzw. "Altenpfleger" oder
"Heilerziehungspflegerin" bzw.
"Heilerziehungspfleger" oder eine gleichwertige in einem
anderen Land abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen.
Für gestalterische und international orientierte wirtschaftliche
Studiengänge (sowie einzelne weitere) muss die besondere Befähigung
zusätzlich in einer Eignungsprüfung nachgewiesen werden. Dies
sind zurzeit die Studiengänge Medientechnik (FH Nürnberg),
Architektur, Innenarchitektur, Europäische bzw. Internationale
Betriebswirtschaft, Internationales Management und die Studiengänge
der Ausbildungsrichtung Gestaltung (Fotodesign, Industrial-Design,
Kommunikationsdesign, integriertes Produktdesign, Multimedia,
Textil-Design). Von der Eignungsprüfung für den
Fachhochschulstudiengang Innenarchitektur ist befreit, wer eine öffentliche
oder staatlich anerkannte Berufsfachschule für Innenarchitektur
mit der staatlichen Abschlussprüfung erfolgreich abgeschlossen
hat.
Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt je nach
Ausbildungsrichtung zu den untenstehenden Studiengängen an
Hochschulen.
In Bayern richten sich diese Studienberechtigungen nach der
Qualifikationsverordnung, in den anderen Ländern in der
Bundesrepublik Deutschland nach dem Beschluss der
Kultusministerkonferenz vom 25. November 1976 i.d.F. vom 5. Juni
1998. Die fachgebundene Hochschulreife schließt in Bayern auch
die uneingeschränkte Fachhochschulreife ein.
Die durch den Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten
Fremdsprache erlangte allgemeine Hochschulreife berechtigt zum
Studium aller Studiengänge an Hochschulen.
Wo
gibt es Auskünfte zur Ausbildungsförderung?
Die
Schüler erhalten eine vom Einkommen der Eltern unabhängige Förderung
nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Die Anträge sind bei
den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung bei den
kreisfreien Städten oder den Landratsämtern zu stellen. Zuständig
ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bereich die
besuchte Berufsoberschule liegt.
Landratsamt Kelheim!
Frau Mies Tel.: 09441-207 420
Anmeldung
Wann?
Anmeldetermin für die BOS und FOS Kelheim:
Mo. 5. März bis Fr. 16 März 2012
Mo. bis Fr. jeweils 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag bis 18:00 Uhr
Wo?
Für
die BOS
Kelheim: Jeweils montags bis
freitags von 7:30 bis 15:00 Uhr (donnerstags bis 18:00 Uhr) an der
Staatliche Berufsoberschule
Kelheim
Schützenstr. 30
93309 Kelheim
Telefon:
09441/29760
Telefax:
09441/297658
Was
muss ich mitbringen?
Bei
der Anmeldung sind vorzulegen:
·
der
Anmeldebogen (in der Schule erhältlich) mit
·
Passbild
·
die
notwendigen Zeugnisse, berufliche
und schulische
Qualifikation (Original und
Kopie)
·
Abstammungsurkunde
(Geburtsurkunde) (Original und
Kopie)
·
ein
lückenloser Lebenslauf
·
bei
unterbrochenem Schulbesuch ein
amtliches
Führungszeugnis
|